Bildungspolitik: Gesetzesentwurf bietet kirchlichen Schulen keine Zukunftsperspektive
Landeselternrat und Bistum Dresden-Meißen lehnen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft ab
Nach dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 muss das Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft novelliert werden. In der neuen Version sollen alle als verfassungswidrig erkannten Regelungen zur Finanzierung der Ersatzschulen verfassungskonform neu gefasst werden. Unser Schulzentrum verfolgt die Diskussion genau, ist dieses Gesetz doch eine Grundlage unseres Bestehens. Den ersten Entwurf haben der Landeselternrat und und die großen Kirchen in Sachsen am 30. Januar abgelehnt.