Elternrat - Das „Parlament“ der Elternschaft
Die gewählten Klassenelternsprecher/-innen bilden zusammen den Elternrat.
Die Mitglieder des Elternrates treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Informationsaustausch, zur Beratung aktueller Fragen und Probleme sowie zur Organisation vielfältiger Aktivitäten.
Organisation
Die Elternvertreter wählen eine/n Elternratsvorsitzende/n.
Schulleitung und Lehrer sind dem Elternrat gegenüber nicht weisungsberechtigt.
Der Vorsitzende/die Vorsitzende oder ein Vertreter/eine Vertreterin treffen sich regelmäßig mit der Schulleitung, die den Elternrat über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule unterrichtet.
Über den Landeselternrat und die Schulleitung wird der Schulelternrat über neue Gesetze und Verordnungen informiert.
Funktion
Der Elternrat vertritt die Interessen der Elternschaft an der Schule
Der Elternrat:
- unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der Schule,
- nimmt Anregungen und Probleme von Eltern aus den Klassen auf, regt die Klärung an und begleitet diese,
- hilft bei der Planung und Durchführung thematischer Elternabende, wobei pädagogische, erzieherische oder religiöse Themen im Vordergrund stehen,
- z.B. Integration und Inklusion, Begabungen, christliches Schulleben
- informiert die Eltern über Vorhaben und Beschlüsse der Gremien, wie Elternrat, Schulgemeinderat oder Arbeitsgruppen,
- gewinnt die Eltern der Schule/einer Klasse für gemeinsame Aktionen,
- hält Verbindung zu Institutionen, wie z.B. zur Sächsischen Bildungsagentur,
- hat das Recht zur Stellungnahme bei Beschlüssen der Lehrerkonferenz, wenn diese von grundsätzlicher Bedeutung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sind