Hausordnung

Regeln für ein gutes Miteinander

1. Präambel

Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum erfordert Rücksichtnahme, Respekt vor den Mitmenschen und die Einhaltung von notwendigen Vereinbarungen. Wir alle, Lehrer wie Schüler, gestalten unser Zusammenleben in der Schule so, dass wir in einem angenehmen Klima lernen und leben können. Dazu gehören insbesondere:

  • gegenseitige Rücksichtnahme
  • ein wertschätzender Umgang miteinander
  • ein pfleglicher Umgang mit Gebäuden und Dingen
  • das gegenseitige Grüßen
  • ein Auftreten, das nicht im Gegensatz zu den hier genannten Regelungen und den Leitlinien der Schule steht

2. Unterrichtszeiten, Unterrichtsbeginn, Unterrichtsende, Unterrichtszeiten

Unterrichtszeiten

Grundschule

8.00 - 9.30 Uhr
Frühstücks- und Hofpause
10.15 - 11.00 Uhr
11.00 - 11.45 Uhr
Mittags- und Hofpause
12.30 - 13.15 Uhr
13.15 - 14.00 Uhr

Oberschule/Gymnasium

1./2. Std. 7.55 Uhr - 9.30 Uhr
3. Std. 9.40 Uhr - 10.25 Uhr
Hofpause
4./5.Std. 10.50 Uhr - 12.20 Uhr
Mittagspause
6. Std. 13.05 Uhr - 13.50 Uhr
7. Std. 13.55 Uhr - 14.40 Uhr
8. Std. 14.45 Uhr - 15.30 Uhr

Bei dauerhaft heißem Wetter kann ein davon abweichender Plan mit verkürztem Unterricht in Kraft gesetzt werden.

Unterrichtsbeginn

  • Das Schulgebäude kann morgens ab 7.40 Uhr betreten werden.
  • Zum Unterrichtsbeginn jeder Stunde erscheinen Lehrende und Lernende rechtzeitig, so dass keine Unterrichtszeit verloren geht. Es besteht eine gegenseitige Entschuldigungspflicht, wenn gegen diese Regel verstoßen wird.
  • Fachräume (Biologie, Chemie, Geographie, Informatik, Kunsterziehung, Musik, Physik, Werken und Turnhalle) dürfen nur unter Aufsicht eines Fachlehrers betreten werden. Für die Fachräume können gesonderte Ordnungen erlassen werden.
  • Fachräume werden von den Schülern erst zum Ende der Pause aufgesucht.
  • Erscheint der Lehrer nicht spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn, meldet der Klassensprecher oder ein Vertreter dies im Sekretariat.

Unterrichtsende

Beim täglichen Unterrichtsende ist Folgendes zu beachten:

  • Jeder Schüler stellt seinen Stuhl auf den Tisch und entfernt den Müll an seinem Platz.
  • Der Klassenraum muss besenrein verlassen werden.
  • Die Tafel wird gewischt.
  • Die Fenster werden geschlossen, das Licht wird ausgeschaltet.

Für die angemessene Durchführung ist der zuletzt im Klassenraum unterrichtende Lehrer verantwortlich.

3. Pausen

Pausen dienen der Erholung von Schülern und Lehrern. Um dies zu gewährleisten vereinbaren wir folgende Regelungen:

  • Alle Grundschüler verbringen die beiden Pausen auf dem Schulhof hinter Haus Philomena. Ob wetterbedingt eine Hauspause stattfinden muss, entscheiden die beiden Aufsichtslehrer.
  • Alle Schüler der Klassen 5 – 8 verbringen ihre großen Pausen auf dem Schulhof hinter Haus Vitus. Für den Schulclub und die Bibliothek kann der Schulleiter Ausnahmeregelungen treffen. Wetterbedingte Hauspausen werden vom Schulleiter per Durchsage bekannt gegeben.
  • Essenzeiten und das Verhalten in der Mensa werden in der Mensaordnung geregelt.
  • In Oberschule und Gymnasium stehen die Lehrer den Schülern vorzugsweise in der zweiten Hofpause für Gespräche zur Verfügung.
  • Schüler ab der Jahrgangsstufe 10 dürfen in den Hofpausen und in Freistunden das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen.

4. Ordnung und Sicherheit

Die Sicherheit auf dem Schulgelände, die Ordnung und die gegenseitige Achtung haben für unser Zusammenleben in der Schule eine hohe Priorität.

  • Brände können Leben gefährden und erhebliche materielle Schäden nach sich ziehen. Deshalb beachten alle die Bestimmungen zur Brandschutzsicherheit und bringen sich und andere nicht in Gefahr. Die aushängende Brandschutzordnung und die markierten Fluchtwege sind einzuhalten.
  • Im gesamten Schulgelände sowie bei allen schulischen Veranstaltungen dürfen Alkohol, Drogen und Energydrinks weder konsumiert noch mitgeführt werden.
  • Das Mitbringen von Geld und Wertgegenständen geschieht auf eigene Verantwortung. Bei Verlust oder Beschädigung besteht keine Haftung durch die Schule.
  • Das Werfen von Schneebällen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Über Ausnahmeregelungen in abgegrenzten Bereichen entscheidet der Schulleiter.
  • Das Anbringen von Plakaten u.ä. muss vorher vom Schulsekretariat genehmigt werden. Plakate dürfen nur an den dafür vorgesehenen Orten angebracht werden. Wer Plakate aufhängt, nimmt sie auch nach dem beworbenen Termin wieder ab.
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist das Radfahren nicht erlaubt. Fahrräder sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Eine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung wird seitens der Schule nicht übernommen.
  • Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen in die Schule ist nicht erlaubt.
  • Diese Hausordnung kann durch weitere Ordnungen – insbesondere für Mensa, Turnhalle, Fachräume, Bibliothek und Schulclub ergänzt werden.

5. Weitere allgemeine Regelungen

  • Die Nutzung von Handys, mp3-Playern und ähnlichen Geräten ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt (Ausnahme für Sek II in Freistunden für schulische Zwecke im Multiraum). Bei Nichteinhaltung dieser Regelung wird das Handy des Schülers eingezogen und kann am Ende des Schultages im Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholter Missachtung dieser Regelung wird das Handy nur an die Peronensorgeberechtigen zurückgegeben.
  • Eigene elektronische Arbeitsmittel (z.B. Laptops) können nach Absprache mit dem Fachlehrer zum Arbeiten genutzt werden.
  • Bei Erkrankung eines Schülers wird das Sekretariat am jeweiligen Tag bis 7.30 Uhr durch die Eltern informiert. In den weiterführenden Schulen ist eine Online-Abmeldung ausreichend.
  • Die Ausgestaltung der Klassenräume ist in Absprache mit der Schulleitung erwünscht.

Leipzig, im Mai 2013 (mit leichter Adaption 2017 und 2023 und 2024)

Sebastian Heider
Leiter des Schulzentrums

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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