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Montessori-Schulzentrum Leipzig
Mittwoch18Feb 2015

Marko Hofmann

Bildungspolitik: Gesetzesentwurf bietet kirchlichen Schulen keine Zukunftsperspektive

Landeselternrat und Bistum Dresden-Meißen lehnen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft ab

Nach dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 muss das Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft novelliert werden. In der neuen Version sollen alle als verfassungswidrig erkannten Regelungen zur Finanzierung der Ersatzschulen verfassungskonform neu gefasst werden. Unser Schulzentrum verfolgt die Diskussion genau, ist dieses Gesetz doch eine Grundlage unseres Bestehens. Den ersten Entwurf haben der Landeselternrat und und die großen Kirchen in Sachsen am 30. Januar abgelehnt.

Schon an der sechzehnseitigen Stellungnahme kann jeder sehen, dass der Entwurf zur Gesetzesnovellierung beim Bistum Dresden-Meißen auf wenig Gegenliebe stößt. Über einen Monat hatte die zuständige Abteilung Zeit, diesen Entwurf zu prüfen und eine Stellungnahme zu verfassen. „Mit großer Enttäuschung stellen wir allerdings fest, dass im Entwurf kein politischer Wille für den Perspektivwechsel hin zu einer wirklichen Gleichrangigkeit und weitestgehender Gleichstellung erkennbar ist“, heißt es in einer Pressemitteilung, die das Bistum mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche (EVLKS), dem Diakonischen Werk und der Schulstiftung der EVLKS am 30. Januar herausgegeben hat.

Genau diese Gleichrangigkeit und Gleichstellung, die die Kirchen vermissen, wurde aber in dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 gefordert. „Kein Vorrang des Einen oder Anderen“, heißt es dort. Aber: Statt für Chancengleichheit zu sorgen, „verfestigt“ der Gesetzesentwurf „die systematische Ungleichstellung von freien und öffentlichen Schulen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Konkret ist man bei den genannten Institutionen über die Verfassungskonformität des Entwurfes im Zweifel und kritisiert die unzureichende Anpassung der Finanzierungsmodaliäten, die „nicht der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichrangigkeit“ angemessen sind.

Unterstützung bekommt die Kirche dabei vom Landeselternrat Sachsen (LER), der den Gesetzesentwurf zur Novellierung ebenfalls ablehnt. Dieser Entwurf greife die wesentlichen Impulse des besagten Urteils nicht auf, teilte der LER ebenfalls am 30. Januar dieses Jahres mit. „In der Neuregelung fehlen nicht nur die geforderte Gleichrangigkeit der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, sondern auch die Umsetzung des Verfassungsanspruches auf unentgeltlichen Unterricht und Lernmittelfreiheit und die auskömmliche Finanzierung der Ersatzschulen. Die geforderte transparente Darlegung der Auskömmlichkeit der Bezuschussung ist darin auch nicht zu finden. Die geplante Budgeterhöhung garantiert keine Schul- und Lernmittelfreiheit, keine tarifliche Vergütung der Lehrer und keine Deckung der Sachkosten. Somit wird es auch zukünftig nur zu einer Kostendeckung von 60 – 75 % im Vergleich zu den öffentlichen Schulen kommen.“, heißt es darin weiter.

Sowohl Kirchen als auch Landeselternrat sind sich einig, dass dieser Gesetzesentwurf kein Schritt in die richtige Richtung bedeutet. „Wenn nicht beide Schulsysteme parallel und konkurrenzlos systematisch weiter entwickelt werden, verwehrt das uns Eltern das Recht auf freie Schulwahl und unseren Kindern die Chance auf beste Bildungsmöglichkeiten.“ Die Kirchen sprechen sogar von fehlender Zukunftsperspektive. Sie hoffen, „dass dies nicht der letzte Regierungsentwurf in dieser Sache sein wird und in einer erneuten Kabinettsbefassung diese grundsätzlichen Hinweise in den beiliegenden Stellungnahmen aufgenommen werden.“

 

Die Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft soll am 1. August 2015 in Kraft treten.

 

Die Pressemitteilungen, den Gesetzesentwurf und die Stellungnahme des Bistums Dresden-Meißen finden Sie untenstehend.
 

Downloads

  • Der Gesetzesentwurf vom 12.12.2014.pdf 127.17 KB
  • PM der Kirchen und Diakonie - Gesetzesnovellierung.pdf 103.01 KB
  • PM LER - Gesetzesnovellierung.pdf 106.57 KB
  • Stellungnahme des Bistums vom 30.1.15.pdf 53.00 KB
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